Was ist ein Sammelposten?
Bei Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG werden alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu einem Sammelposten zusammengefasst, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto (also ohne Umsatzsteuer) mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, und die
Wie oft muss ein Sammelposten aufgelöst werden?
Dieser Sammelposten muss im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst werden. Diese Regelung ist zwingend anzuwenden, Ausnahmen existieren nicht. Für die Anschaffungen muss für jedes Jahr, in dem die Poolabschreibung angewendet wird, jeweils ein eigener Sammelposten gebildet werden.
Was ist eine vollständige Auflösung des Sammelpostens?
Sowohl das Ausscheiden eines einzelnen im Sammelposten erfassten Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen (durch Entnahme, Veräußerung, Verschrottung oder sonstiges Abhandenkommen) als auch der Abgang sämtlicher im Sammelposten erfassten Wirtschaftsgüter führen nicht zu einer (teilweisen oder vollständigen) Auflösung des Sammelpostens.
Welche Aufzeichnungspflichten gibt es beim Zugang in den Sammelposten?
Abgesehen von der buchmäßigen Erfassung des Zugangs der Wirtschaftsgüter in den Sammelposten bestehen keine weiteren Aufzeichnungspflichten. Die Wirtschaftsgüter des Sammelpostens müssen aus steuerlichen Gründen nicht in ein Inventar (im Sinne des § 240 HGB) aufgenommen werden.
https://www.youtube.com/watch?v=Bh-wDtK6EIo